Moritz Strate erklärt, wie sich Unternehmen vor Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen schützen können.
Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen sind für viele Unternehmen ein Schreckensszenario, berichtet Moritz Strate. Die Folgen können von Unterlassungserklärungen über Schadensersatzzahlungen bis hin zu Gerichtsverfahren reichen. Doch wie können sich Unternehmen effektiv vor Abmahnungen schützen?
Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen sind ein ernstzunehmendes Risiko für Unternehmen, erklärt Rechtsanwalt Moritz Strate. Ob irreführende Werbung, fehlerhafte Impressen oder Verstöße gegen Informationspflichten – die Fallstricke im Wettbewerbsrecht sind vielfältig. Die Folgen können gravierend sein: Neben Unterlassungserklärungen und Schadensersatzzahlungen drohen bei Verstößen auch einstweilige Verfügungen und teure Gerichtsverfahren.
Doch wie können sich Unternehmen effektiv vor Abmahnungen schützen? Der beste Schutz ist aus der Sicht von Rechtsanwalt Strate die konsequente Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften Unternehmen sollten ihre Werbung, Impressen und AGBs regelmäßig überprüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.
Neben der Prävention durch Compliance gibt es aber auch Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte oder überzogene Abmahnungen zu wehren. Von der sorgfältigen Prüfung des Abmahnschreibens über die Modifizierung von Unterlassungserklärungen bis hin zur Erhebung von Gegenabmahnungen – Moritz Strate kennt die effektiven Verteidigungsstrategien gegen Abmahnungen.
Inhaltsverzeichnis
Moritz Strate nennt typische Anlässe für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht können vielfältige Anlässe haben. Zu den häufigsten Gründen gehören:
- Irreführende oder vergleichende Werbung
- Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Fehlerhafte oder unvollständige Impressen
- Verstöße gegen Informationspflichten im E-Commerce
- Rechtsverletzungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Marken- und Urheberrechtsverletzungen
- Verstöße gegen Datenschutzvorschriften (DSGVO)
- Nichtbeachtung von Branchenvorschriften und Regelwerken
„Oft sind es schon Kleinigkeiten, die eine Abmahnung nach sich ziehen können“, weiß Moritz Strate. So reiche beispielsweise ein fehlendes Impressum oder eine unzureichende Widerrufsbelehrung aus, um von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt zu werden.
Dabei ist zu beachten, dass Abmahnungen nicht nur von direkten Konkurrenten, sondern auch von Verbraucherschutzverbänden, Wettbewerbsvereinen und spezialisierten Abmahnkanzleien ausgesprochen werden können. Gerade letztere haben sich oft darauf spezialisiert, systematisch nach Wettbewerbsverstößen zu suchen und abzumahnen.
Unternehmen sollten daher ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften legen. Eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Werbung, Internetauftritte und Geschäftsunterlagen kann helfen, Angriffspunkte für Abmahnungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Prävention durch Compliance: Wettbewerbsverstöße vermeiden
Der beste Schutz gegen Abmahnungen ist die konsequente Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, erklärt Moritz Strate. Dazu gehört zunächst, die relevanten Gesetze und Regelungen zu kennen und im Unternehmen umzusetzen. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind je nach Branche und Geschäftsmodell auch spezialgesetzliche Vorschriften zu beachten, etwa das Telemediengesetz (TMG), die Preisangabenverordnung (PAngV) oder das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Compliance ist eine Daueraufgabe, die alle Unternehmensbereiche betrifft, betont Moritz Strate. Göttingen ist früher der Standort seiner Kanzlei gewesen, inzwischen ist Frankfurt am Main der Ausgangspunkt für seine Beratung von Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen.
Zur Prävention von Wettbewerbsverstößen empfiehlt Rechtsanwalt Strate folgende Maßnahmen:
- Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu wettbewerbsrechtlichen Themen
- Erstellung von Compliance-Richtlinien und Checklisten
- Sorgfältige Prüfung von Werbematerialien, Internetauftritten und Geschäftsunterlagen
- Einrichtung von Kontrollmechanismen und Freigabeprozessen
- Bestellung eines Compliance-Beauftragten oder Rechtsbeauftragten
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-Maßnahmen
Eine effektive Compliance-Organisation kann nicht nur Abmahnungen vermeiden, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken. Unternehmen, die sich an die Spielregeln des Wettbewerbs halten, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Moritz Strate: Der richtige Umgang mit Abmahnschreiben
Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass ein Unternehmen eine Abmahnung erhält. Dann ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Doch wie sollte man auf ein Abmahnschreiben reagieren?
„Zunächst gilt: Ruhe bewahren und nicht vorschnell reagieren“, rät Moritz Strate. Eine Abmahnung sei zwar unangenehm, aber kein Grund zur Panik. Stattdessen sollten Unternehmen das Abmahnschreiben sorgfältig prüfen (lassen) und die darin enthaltenen Vorwürfe und Forderungen analysieren.
Dabei ist zunächst zu klären, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Hat das Unternehmen tatsächlich gegen Wettbewerbsvorschriften verstoßen? Sind die geltend gemachten Ansprüche begründet und nicht überzogen? Hier kann die Einschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalts wertvolle Dienste leisten.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollte das Unternehmen den beanstandeten Wettbewerbsverstoß umgehend abstellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Erklärung nicht zu weit gefasst ist und keine unnötigen Verpflichtungen enthält. Auch hier empfiehlt sich anwaltliche Hilfe.
Ist die Abmahnung unberechtigt oder überziehen die Forderungen das berechtigte Maß, kann sich das Unternehmen gegen die Abmahnung wehren. Mögliche Strategien sind etwa die Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder die Erhebung einer negativen Feststellungsklage. In manchen Fällen kann auch eine Gegenabmahnung in Betracht kommen, etwa wenn der Abmahnende seinerseits wettbewerbswidrig handelt.
In jedem Fall sollten Unternehmen eine Abmahnung ernst nehmen und professionell damit umgehen, mahnt Moritz Strate. Eine falsche Reaktion könne die Situation verschlimmern und dem Unternehmen noch größeren Schaden zufügen.
Verteidigungsstrategien gegen unberechtigte Abmahnungen
Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt. Immer wieder kommt es vor, dass Mitbewerber oder Abmahnvereine überzogene Forderungen stellen oder Wettbewerbsverstöße anmahnen, die tatsächlich gar nicht vorliegen. In solchen Fällen ist eine entschlossene Verteidigung gegen die Abmahnung geboten.
Eine mögliche Strategie ist die Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung, erklärt Moritz Strate. Dabei wird der Abmahnende unter Fristsetzung aufgefordert, die Abmahnung zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er keine weiteren Ansprüche geltend machen wird. Kommt er dem nicht nach, kann der Abgemahnte eine negative Feststellungsklage erheben und gerichtlich feststellen lassen, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei erkennt der Abgemahnte den geltend gemachten Unterlassungsanspruch nur teilweise oder in abgewandelter Form an, etwa indem er die Formulierung des Unterlassungstenors abändert oder die Vertragsstrafe reduziert. Damit kann einer überschießenden Abmahnung die Spitze genommen werden.
In manchen Fällen kommt auch eine Gegenabmahnung in Betracht. Dabei mahnt der ursprünglich Abgemahnte seinerseits wettbewerbswidrige Handlungen des Abmahnenden ab, etwa wenn dieser selbst gegen Kennzeichnungspflichten verstößt oder unzulässige Vergleiche anstellt. Eine solche Gegenabmahnung kann ein wirksames Mittel sein, um den Abmahnenden zum Einlenken zu bewegen.
Abmahnmanagement als Teil der Unternehmensstrategie
Abmahnungen sind für viele Unternehmen ein ernstzunehmendes Risiko. Sie binden nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern können auch erhebliche Kosten und Reputationsschäden nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, das Thema Abmahnmanagement als Teil der Unternehmensstrategie zu begreifen und proaktiv anzugehen, erklärt Moritz Strate.
Ein effektives Abmahnmanagement beginnt mit der Prävention durch Compliance. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse und Verantwortlichkeiten so gestalten, dass Wettbewerbsverstöße gar nicht erst entstehen. Dazu gehören klare Richtlinien, Schulungen der Mitarbeiter und regelmäßige Kontrollen.
Kommt es dennoch zu einer Abmahnung, ist eine schnelle und professionelle Reaktion gefragt. Unternehmen sollten definierte Prozesse und Zuständigkeiten für den Umgang mit Abmahnschreiben haben. Dazu gehören die sofortige Information der Geschäftsführung, die Einbindung von Rechtsabteilung oder externen Anwälten und die fristgerechte Prüfung und Beantwortung des Abmahnschreibens.
Neben der konkreten Abmahnabwehr sollten Unternehmen auch ihre Abmahnhistorie im Blick haben. Eine systematische Erfassung und Auswertung der eingegangenen Abmahnungen kann wertvolle Erkenntnisse liefern, in welchen Bereichen es besonders häufig zu Verstößen kommt und wo Optimierungsbedarf besteht.
Nicht zuletzt sollten Unternehmen auch ihre vertraglichen Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern im Hinblick auf Abmahnrisiken überprüfen. Durch geeignete Vertragsklauseln, etwa zur Freistellung oder Haftungsbegrenzung, können Risiken minimiert und Schäden begrenzt werden.
Ein professionelles Abmahnmanagement erfordert juristischen Sachverstand und strategisches Geschick. Spezialisten wie Rechtsanwalt Moritz Strate können Unternehmen dabei unterstützen, Abmahnrisiken zu identifizieren, präventive Maßnahmen zu ergreifen und im Ernstfall die richtigen Verteidigungsstrategien zu wählen.

