Worauf sollte man bei der Gründung einer GmbH achten? Rechtsanwalt Moritz Strate gibt Tipps

Moritz Strate erläutert die wichtigsten Aspekte bei der Gründung einer GmbH.

Worauf sollte man bei der Gründung einer GmbH achten? Rechtsanwalt Moritz Strate gibt Tipps

Die Gründung einer GmbH ist ein komplexer Prozess mit vielen rechtlichen und steuerlichen Fallstricken. Der erfahrene Rechtsanwalt Moritz Strate gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte und erläutert, worauf Gründer achten sollten, um Fehler zu vermeiden.

Wie Moritz Strate durch seine Tätigkeit weiß: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Rechtsform für Unternehmensgründungen. Sie bietet den Gesellschaftern eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und ermöglicht eine flexible Gestaltung der internen Strukturen. Doch die Gründung einer GmbH ist auch mit vielen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen verbunden.

Moritz Strate kennt die Fallstricke bei der GmbH-Gründung und weiß, worauf es ankommt. Zu den wichtigsten Schritten gehören die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die Eintragung ins Handelsregister und die Anmeldung beim Finanzamt. Auch die Wahl des Firmensitzes und die Gestaltung der Gesellschaftervereinbarungen wollen gut überlegt sein.

Gründer sollten sich von Anfang an rechtlich und steuerlich beraten lassen, um Fehler zu vermeiden, die später teuer werden können. Eine sorgfältige Vorbereitung und Planung ist das A und O für eine erfolgreiche GmbH-Gründung.

Rechtsanwalt Strate empfiehlt Gründern, sich nicht nur auf die rechtlichen Aspekte zu fokussieren, sondern auch die wirtschaftlichen Chancen und Risiken im Blick zu behalten. Mit der richtigen Strategie und einem starken Team lässt sich mit einer GmbH ein solides Fundament für unternehmerischen Erfolg schaffen.

Moritz Strate über den Gesellschaftsvertrag als Grundlage der GmbH

Das Herzstück jeder GmbH ist der Gesellschaftsvertrag. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Höhe der Stammeinlagen, die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sowie die Gewinnverteilung und Verlustbeteiligung. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und wird mit der Eintragung der GmbH ins Handelsregister wirksam.

Bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags haben die Gründer viel Spielraum. Sie können beispielsweise Regelungen zur Übertragung von Geschäftsanteilen, zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen oder zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern treffen. Auch Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitspflichten oder Sonderrechte einzelner Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag verankert werden.

Es ist wichtig, dass der Gesellschaftsvertrag maßgeschneidert auf die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Gründer zugeschnitten ist. Dabei sollten auch mögliche Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern antizipiert und geregelt werden. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann spätere Streitigkeiten vermeiden und die Handlungsfähigkeit der GmbH sicherstellen.

Moritz Strate rät Gründern, den Gesellschaftsvertrag nicht als lästige Pflichtaufgabe zu betrachten, sondern als Chance, ihre Vorstellungen und Werte in die DNA der GmbH einzuschreiben. Mit einem durchdachten Gesellschaftsvertrag lassen sich die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft der GmbH stellen.

Worauf sollte man bei der Gründung einer GmbH achten? Rechtsanwalt Moritz Strate gibt Tipps

Stammkapital und Geschäftsanteile

Jede GmbH muss über ein Stammkapital verfügen, das mindestens 25.000 Euro beträgt. Das Stammkapital muss voll eingezahlt werden und ist in Geschäftsanteile zerlegt. Jeder Gesellschafter muss mindestens einen Geschäftsanteil übernehmen und eine entsprechende Stammeinlage leisten.

Die Höhe der Geschäftsanteile und die Verteilung auf die Gesellschafter werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Dabei müssen die Geschäftsanteile nicht gleich groß sein, sondern können unterschiedlich bemessen werden. Die Gesellschafter können ihre Geschäftsanteile grundsätzlich frei übertragen, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen trifft.

Das Stammkapital dient als Haftungsmasse für die Gläubiger der GmbH, informiert Rechtsanwalt Moritz Strate. Es muss dauerhaft in der Gesellschaft verbleiben und darf nicht an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gilt nur für Gewinne, die erwirtschaftet und ausgeschüttet werden.

Rechtsanwalt Moritz Strate weist darauf hin, dass Gründer bei der Bemessung des Stammkapitals nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auch den tatsächlichen Kapitalbedarf der GmbH im Blick haben sollten. Ein ausreichendes Stammkapital erhöht die Kreditwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der GmbH im Geschäftsverkehr.

Für Gründer mit geringerer Liquidität bietet sich alternativ die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oder auch UG (haftungsbeschränkt) genannt, an. Dies ist theoretisch mit einem Stammkapital von 1 Euro möglich. In der Praxis werden jedoch mindestens 1.000 Euro empfohlen, um eine Unterkapitalisierung zu vermeiden. Im Unterschied zur GmbH muss die UG mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses in ihre Rücklagen überführen, § 5a GmbHG, bis das gesetzliche Mindest-Stammkapital einer GmbH von 25.000 Euro erreicht ist.  Hiuntergedanke des Gesetzgebers bei Einführung der UG war nämlich, einen relativ einfachen Einstieg bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft zu ermöglichen, die dann bei wirtschaftlichem Erfolg in eine GmbH umgewandelt werden soll.


Moritz Strate erklärt die Eintragung ins Handelsregister und Anmeldung beim Finanzamt

Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist die GmbH noch nicht rechtswirksam entstanden. Hierzu bedarf es der Eintragung ins Handelsregister. Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt durch die Geschäftsführer und muss notariell beglaubigt werden. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Legitimation der Geschäftsführer (Bestellungsurkunden, Unterschriftsproben, Ausweiskopien)
  • Gesellschafterliste
  • Versicherung der Geschäftsführer über die Richtigkeit der Angaben und die Leistung der Stammeinlagen

Das Registergericht prüft die Anmeldung und nimmt die Eintragung vor, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person und kann am Rechts- und Geschäftsverkehr teilnehmen.

Ebenfalls erforderlich ist die Anmeldung der GmbH beim zuständigen Finanzamt, erklärt Moritz Strate. Hierzu müssen die Geschäftsführer eine steuerliche Erfassungserklärung abgeben und eine Steuernummer beantragen. Das Finanzamt prüft, ob die GmbH gewerbesteuerpflichtig und umsatzsteuerpflichtig ist und erteilt gegebenenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Rechtsanwalt Strate empfiehlt Gründern, die Eintragung ins Handelsregister und die Anmeldung beim Finanzamt sorgfältig vorzubereiten und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen. Fehler oder Verzögerungen in diesem Stadium können den Geschäftsbetrieb der GmbH empfindlich beeinträchtigen.

Worauf sollte man bei der Gründung einer GmbH achten? Rechtsanwalt Moritz Strate gibt Tipps

Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Sie haften grundsätzlich nur mit ihren Stammeinlagen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei Durchgriffshaftung wegen Vermögensvermischung oder bei Missbrauch der Rechtsform.

Anders ist die Situation bei den Geschäftsführern, erklärt Moritz Strate. Sie haften zunächst nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH. Allerdings können sie bei Pflichtverletzungen von der Gesellschaft oder von Dritten in Anspruch genommen werden. Das gilt beispielsweise, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen den Gesellschaftsvertrag verstoßen, wenn sie die Insolvenzantragspflicht verletzen oder wenn sie Steuern oder Sozialabgaben nicht ordnungsgemäß abführen.

Um das Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Geschäftsführer ihre Pflichten ernst nehmen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen. Eine D&O-Versicherung kann zusätzlichen Schutz bieten, ersetzt aber nicht die persönliche Verantwortung der Geschäftsführer.

Gesellschafter sollten sich bewusst sein, dass die Haftungsbeschränkung kein Freibrief ist. Auch wenn sie persönlich nicht haften, können sie im Insolvenzfall ihre Geschäftsanteile und damit ihre Investition verlieren. Eine sorgfältige Überwachung der Geschäftsführung und eine umsichtige Geschäftspolitik sind daher im Interesse aller Beteiligten.

Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

Die Gründung einer GmbH ist ein komplexer Prozess mit vielen rechtlichen und steuerlichen Fallstricken. Gründer sollten daher frühzeitig den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Ein erfahrener Gesellschaftsrechtler kann bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, bei der Wahl der Gesellschafter und Geschäftsführer, bei der Eintragung ins Handelsregister und bei der Anmeldung beim Finanzamt wertvolle Unterstützung leisten.

Auch nach der Gründung ist eine kontinuierliche rechtliche Beratung empfehlenswert. Ein Rechtsanwalt kann beispielsweise bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen oder bei der Vorbereitung von Jahresabschlüssen und Gesellschafterversammlungen an der Seite der GmbH stehen.

Gründer und Gesellschafter sollten bei der Wahl des Rechtsanwalts auf Expertise und Erfahrung im Gesellschaftsrecht achten. Ein Vertrauensverhältnis und eine gute Kommunikation sind ebenfalls wichtig, da der Rechtsanwalt oft über sensible Informationen verfügt und weitreichende Entscheidungen mit vorbereitet.

Moritz Strate ist ein renommierter Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Staatsexamens begann er seine Karriere als Anwalt. Seine Kanzlei ist in Frankfurt am Main, erklärt Moritz Strate. Göttingen war jedoch ebenso eine Stadt, in der er lange gelebt und sich etabliert hat.

Durch seine Expertise und sein Engagement hat sich Moritz Strate einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Er ist bekannt für seine sorgfältige Analyse von rechtlichen Fragestellungen und seine kreative Lösungsfindung. Mandanten schätzen seine kompetente Beratung und seine zielorientierte Vorgehensweise.